Hotel zum Bären - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in dem mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereich.

  1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als zu Wohnzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle die sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
  2. Die Zimmer stehen dem Hotelgast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Reservierte Zimmer müssen spätestens bis 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dieses nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dies dem Hotelempfang bis spätestens 22.00 Uhr des Vortages mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
  3. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist diese in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasen des Gastes.
  4. Alle Rechnungen des Hotels aufgrund diesen Vertrages sind sofort am Tag der Abreise zu bezahlen. Es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszins der Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugsantritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 5,00 verlangt werden.
  5. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretener Hinderungsgründe, insbesondere außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
  6. Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung  dieser Erlaubnisse, sowie aller öffentlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. die Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann keine Schadenersatzansprüche zu. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von den Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtung frei. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
  7. Nimmt ein Gast das/die bestellten Hotelzimmer und/oder Veranstaltungsräumlichkeiten nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu zahlen, ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Stornierungszeiträume:

Zimmer:
bis 42 Tage vor Anreise - volle Abbestellung möglich
bis 30 Tage vor Anreise - 50% des vereinbarten Übernachtungspreises
bis 10 Tage vor Anreise - 75% des vereinbarten Übernachtungspreises
bis 05 Tage vor Anreise -  90% des vereinbarten Übernachtungspreises

Veranstaltungen:
bis 42 Tage vor VA - Berechnung der Miete entfällt
bis 22 Tage vor VA - Berechnung der Miete + 50% des vereinbarten Übernachtungspreises
bis 08 Tage vor VA - Berechnung der Miete zzgl. Ersatz von 1/3 des entgangenen
Umsatzes der Speisen + 80% des vereinbarten Übernachtungspreises.
unter 8 Tagen vor VA - Berechnung der Miete zzgl. 2/3 des entgangenen Umsatzes
der Speisen + 90% des vereinbarten Übernachtungspreises.

Der entgangene Umsatz berechnet sich, falls nicht konkret festgelegt: Mindest-Menüpreis x Personen. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.
Kann das Hotel das/die nicht in Anspruch genommenen Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind jedenfalls zur vergüten.